Alle notwendigen Vertragsinformationen könnt Ihr dem Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) entnehmen, der allen MS-Produkten beiliegt. Dieser erläutert die urheberrechtlichen Bestimmungen und erklärt, in welchem Umfang man die Software einsetzen darf. Enthält eine zusätzliche, gesetzlich nicht erforderliche Garantie des Herstellers, informiert gegebenenfalls auch über verschiedene Nutzungsbeschränkungen, die auf jeweilige Software Anwendung finden.
Hilfreiche Informationen zum Thema Lizenzbedingungen:
Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA).
Wo findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag?
Verkauf der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte.
Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop
Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA)
Der EULA wiederholt die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und gewährt zugleich das Recht zur Nutzung der Software sowie einige andere Rechte. Er informiert über verschiedene Beschränkungen, die auf die jeweilige Software Anwendung finden. Der EULA enthält den Abschnitt "Lizenzeinräumung". In diesem steht, wie man die Software verwenden darf. Der EULA enthält außerdem auch "Einschränkungen" gegen das Zurückentwickeln (reverse engineering), Verleasen oder Vermieten der Software sowie weitere (von der jeweiligen Software abhängige) Einschränkungen.
Zudem beschreibt der EULA, unter welchen Bedingungen Sicherungs/ Archivierungskopien der Software angefertigt werden dürfen. Und der EULA erläutert zudem auch die Herstellergewährleistungen für das jeweilige Produkt, die über das gesetzlich Erforderliche hinaus neben den Kundenrechten gegenüber dem Verkäufer von Microsoft vorgesehen sind.
Wo findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag?
Abhängig von der Art des MS-Produkts kann man den EULA an unterschiedlichen Stellen finden.
Die drei gebräuchlichsten Orte für den Lizenzvertrag sind:
1) Auf einem separaten Blatt Papier abgedruckt, das dem gekauften Produkt beiliegt.
2) Er ist im Benutzerhandbuch abgedruckt, normalerweise auf der zweiten Umschlagseite oder der ersten Seite des Handbuchs.
3) Er ist online in das Software-Produkt integriert
(Anzeige per: Start -> Ausführen -> winver -> Endnutzerlizenzvertrag)
Verkauf der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte
Sofern man eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzt, kann man die Software an Dritte verkaufen. Der EULA sagt, wie man hierbei vorgehen muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Microsoft-Software darf weder verleast noch vermietet werden. Man darf aber alle im EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
Hat man das MS-Produkt zusammen mit einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von MS nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inkl. des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt.
Hat man das MS-Produkt unabhängig von einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inklusive des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt. Vor der Übertragung der Rechte müssen alle Kopien des Software-Produkts vom Computer entfernt werden. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen des EULAs zustimmen muss.
Anmerkung: Bei jeder Übertragung müssen sowohl das letzte Update als auch sämtliche vorherigen Versionen des Microsoft-Produkts übergeben werden, da das ursprüngliche Vollprodukt und sämtliche Updates von Microsoft als eine einzige Software-Einheit angesehen werden.
Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop
Der aktuelle Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz:
"Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihr EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihr EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der im EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.
Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten.
Für Betriebssystem-Software gilt die Gewährung einer Zweitkopie in keinem Fall. |