| Software bezeichnet alle nichtphysischen Funktionsbestandteile
eines Computers. Dies umfasst vor allem Computerprogramme sowie
die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.
Software wird häufig im Gegensatz zu Hardware gesetzt, welche
den physikalischen Träger bezeichnet, auf dem Software existiert.
In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1957 von John W. Tukey
benutzt.
Software lässt sich unterscheiden in
• Systemsoftware, die für das ordentliche Funktioneren
des Computers erforderlich ist (hierzu zählen insbesondere
das Betriebssystem als auch zusätzliche Programme wie Virenschutz-Software),
und
• Anwendungssoftware, die den Benutzer bei der Ausführung
seiner Aufgaben unterstützt und ihm dadurch erst den eigentlichen,
unmittelbaren Nutzen stiftet.
Die Nutzung von Software unterliegt rechtlichen Grenzen in Abhängigkeit
von der Lizenz: hier unterscheidet man Proprietäre und freie
Software. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:
| Programm |
Lizenz |
| Photoshop |
proprietär |
| UNIX |
proprietär (je nach Hersteller) |
| GIMP |
frei |
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