Freeware (eigentlich 'freie Ware'), ist im allgemeinen Sprachgebrauch
die übliche Bezeichnung für Software-Produkte, die ohne
Vergütung zu bekommen sind und weitgehend ohne Einschränkung
weiterverbreitet werden dürfen.
Ein Autor kann generell für sein Werk, für das er per
Gesetz ein Urheberrecht besitzt, die vertraglichen Bedingungen
(Rechte anderer an diesem Werk) in weitem Umfange festlegen, d.h.
diese freigeben oder nicht freigeben (was meist als einschränken
verstanden wird).
Im Falle von Freeware heißt dies zumeist, dass auf diese
nach dem Urheberrecht bestehende Möglichkeit, die Verbreitung,
Bearbeitung und so weiter einschränken zu können, verzichtet
wird. Oder es wird verzichtet auf eine sonst übliche Vergütung
für die Nutzung von Kopien.
Freeware ist kein genau definierter rechtsgültiger Begriff.
Er bleibt ungenau, da nicht genau vereinbart ist, was eigentlich
frei ist. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen
zu prüfen, welche Rechte nun vorliegen.
Davon unbenommen ist die Möglichkeit, dass ein Werk in bestimmten
Fällen gemeinfrei (engl. Public Domain) wird, d.h. der Allgemeinheit
uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher für kleinere
Softwareprodukte angewandt. So ist beispielsweise der Internet
Explorer von Microsoft kostenlos, wird üblicherweise aber
dennoch nicht als Freeware bezeichnet. Typische Freeware, bei
der die Autoren diese auch als solche bezeichnen, sind oftmals
kleinere Softwareprogramme einzelner Programmierer, die diese
über ihre Homepages zum Download anbieten. Neben einzelnen
Autoren gibt es auch Gruppen (Codinggroups) die hobbymäßig
Software programmieren und diese als Freeware anbieten
GNU z. B. ist keine Freeware, kann aber als freie Software auf
ähnliche Art und Weise weitergegeben werden..
|